Beitragssatzung
- Die Mitglieder des Fördervereins leisten für die Vereinstätigkeit einen Jahresbeitrag.
- Die Beiträge dienen der Arbeitsfähigkeit des Vereins für Investitionsmaßnahmen, Verwaltungs- und Sachkosten.
- Der Jahresbeitrag wird nach sozialen und wirtschaftlichen Gründen gestaffelt erhoben.
- Einzelne Mitglieder können durch Selbsteinschätzung höhere Beträge leisten.
- Unternehmen, Betriebe, Firmen, Institutionen sowie juristische Personen zahlen je nach Vereinbarung gesonderte Beiträge.
- Ehrenmitglieder und Mitglieder aus den östlichen europäischen Staaten zahlen keine Beiträge.
Jahresbeiträge
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren |
6,00 Euro |
Erwerbslose / Ehepaar |
12,50 Euro / 15,00 Euro |
Rentner / Ehepaar |
12,50 Euro / 15,00 Euro |
Erwerbstätige / Ehepaar |
25,00 / 30,00 Euro |
Selbsteinschätzung |
> 25,00 Euro |